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24-Stunden-Betreuung: Kosten und Förderung

Wenn Sie Betreuung für einen nahestehenden Menschen organisieren, möchten Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Ich bespreche mit Ihnen, welche Unterstützung benötigt wird und wie sich die Kosten zusammensetzen. Auch mögliche Förderungen beziehen wir dabei ein.

Hände mit einer Mappe neben einem Laptop auf einem Tisch.

Kosten für die Betreuungskraft

Das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Betreuungsumfang und dem individuellen Unterstützungsbedarf.

Tagsatz inklusive Sozialversicherung ab 90 €

Zusätzlich fallen Fahrtkosten an. Honorar und Fahrtkosten werden nach Turnusende direkt mit der Betreuungskraft abgerechnet. Die vereinbarten Beträge besprechen wir vor Beginn der Betreuung.

Auch Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen. Für Einkäufe im Haushalt kann ein Haushaltsgeld vereinbart werden. Die Ausgaben werden nachvollziehbar abgerechnet.

Leistungen und Kosten der Agentur

Für die Organisation und Begleitung der Betreuung fallen folgende Agenturkosten an:

  • Eine einmalige Gebühr für den Aufnahmeprozess
  • Ein monatlicher Beitrag für die Koordination der Betreuung und die Qualitätssicherung

Ich erläutere Ihnen persönlich, welche Leistungen enthalten sind und welche Kosten dafür anfallen. So können Sie Ihr Angebot in Ruhe nachvollziehen und offene Fragen mit mir besprechen.

Mehr über unsere Qualitätssicherung

Welche finanzielle Unterstützung ist möglich?

Pflegegeld

Pflegegeld trägt dazu bei, pflegebedingte Kosten teilweise abzudecken. Die Höhe richtet sich nach der zuerkannten Pflegegeldstufe.

Aktuelle Pflegegeldbeträge ansehen

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Bei zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften ist eine Förderung von bis zu 800 € pro Monat möglich, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören:

  • ein entsprechender Bedarf an 24-Stunden-Betreuung;
  • der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3;
  • die Einhaltung der geltenden Einkommensgrenze;
  • ein Betreuungsverhältnis und die erforderlichen Nachweise entsprechend den Förderrichtlinien.

Die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 2.500 € netto pro Monat für die pflegebedürftige Person. Pflegegeld und bestimmte weitere Leistungen werden dabei nicht angerechnet. Für unterhaltsberechtigte Angehörige kann sich die Grenze erhöhen.

Ich unterstütze Sie dabei, die Voraussetzungen und die benötigten Unterlagen zu klären. Über die Förderung entscheidet das Sozialministeriumservice.

Informationen zur Förderung und Antragstellung

Ihr persönliches Angebot

Welche Kosten für Ihre Betreuung entstehen, lässt sich am besten anhand Ihrer persönlichen Situation besprechen. Gemeinsam schauen wir auf den Unterstützungsbedarf, die einzelnen Kostenbestandteile und mögliche finanzielle Hilfen.

Wenn mehrere Menschen in Ihrem Haushalt Betreuung benötigen, besprechen wir den gemeinsamen Unterstützungsbedarf und vereinbaren die Kosten individuell.

Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen, damit Sie eine gut informierte Entscheidung treffen können.