Dahoam sein
24-Stunden Betreuung
Ich unterstütze Sie in allen Belangen der 24-Stunden-Betreuung
- Unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch
- Planung und Organisation der 24-Stunden-Personenbetreuung
- Beratung und Hilfestellung über mögliche Zuschüsse, Formalitäten und beim Pflegegeldanspruch
- Unterstützung in der gesamten Vertragsabwicklung
- Organisation der PersonenbetreuerInnen
- Wechsel von PersonenbetreuerInnen
- Ansprechpartnerin für die zu betreuende Person, die Angehörigen sowie für PersonenbetreuerInnen
- Konfliktmanagement
- Erstellung eines individuellen umfangreichen Notfallplanes, damit alle Beteiligten in Notsituationen rasch und richtig reagieren können
- Erreichbarkeit bei Fragen und Anliegen
Leitbild
Auf dieser Welt gibt es viele schöne, eindrucksvolle Orte. Orte, an denen man sich wohl fühlt. Für die allermeisten ist aber das Zuhause, das „Dahoam“ der wohl wichtigste Ort.
Anspruchsvoraussetzungen
Für die Beantragung der Förderung müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Die zu betreuende Person muss rund um die Uhr betreut werden
- Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3
- Das monatliche Nettoeinkommen darf 2.500 € nicht übersteigen. Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen bleiben unberücksichtigt.
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses zur pflegebedürftigen Person, zu einem Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter.
Um eine 24-Stunden-Betreuungskraft beschäftigen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Vorhandensein eines eigenen möblierten und beheizten Zimmers
- Zugang zum Internet/WLAN
- Ausreichende Verpflegung
- Täglich geplante Freizeit. Für diese Zeit darf auch keine Arbeitsbereitschaft vereinbart werden.
- Bezahlung unmittelbar nach Turnusende
- Bei Inkontinenz müssen Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt werden.
Betreuerinnen
Die BetreuerInnen von dahoam-sein.at, sind engagierte Damen und Herren, die schon einiges an Erfahrungen in der Personenbetreuung sammeln konnten. Wir versuchen den/die passende BetreuerIn für die jeweilige Situation zu finden.
Die Aufgaben der PersonenbetreuerInnen umfassen:
- Die Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders und gemeinsamer Aktivitäten (Gesprächspartner, Spiele, Musik, Spazierengehen etc.)
- Das Pflegen der gesellschaftlichen Kontakte, der Empfang und die Organisation von Besuchen
- Die Begleitung zu: Ärzten, Therapien, Behördenwegen, zum Friseur, u.v.m.
- Die Aufrechterhaltung von Vitalität, Motivation und Lebensfreude
- Kochen
- Einkaufen
- Botengänge
- Hausarbeit, Reinigungstätigkeiten
- Betreuung von Haustieren und Pflanzen
- Wäscheversorgung
- Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl, einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
- Unterstützung bei der Mobilisation, beim Gehen oder beim Transfer mit dem Rollstuhl
- sofern keine medizinischen oder pflegerischen Indikatoren dagegensprechen
Die Übernahme von medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten auf Anordnung eines Arztes / einer Ärztin oder einer diplomierten Fachkraft (gemäß § 3b GuKG bzw. § 50b ÄrzteG 1998) wie:
- Verabreichung von Medikamenten
- Anlegen von Bandagen und Wechsel von kleinen Verbänden
- Blutdruckmessen
- Blutentnahme aus Kapillaren (Zuckermessung)
- Licht und Wärmeanwendungen u.v.m.
Unsere PersonenbetreuerInnen leisten eine unglaublich wichtige Arbeit und übernehmen eine verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe. Daher ist es uns wichtig, dass – gerade, weil ein hohes Maß an seelischer und körperlicher Kraft gefordert wird – Freundlichkeit und Respekt absolute Grundvoraussetzungen sind.
24-Stunden-Betreuung bedeutet, dass die Betreuungskraft bis auf entsprechende Erholungszeiten 24 Stunden am Tag dienstbereit ist.
Dienstbereitschaft geht aber nicht automatisch mit einem 24-Stunden-Arbeitstag einher. Entsprechende Erholungspausen und ausreichend Schlaf sind unabdingbar.
Diese Erholungszeit bzw. Freizeit kann je nach dem individuellen Tagesrhythmus der zu betreuenden Person angepasst werden und wird mit den Angehörigen abgesprochen.